Für alle Buchungen, die nach dem 1.9.2023 getätigt werden, sind Beherbungseinrichtungen in Stralsund nun verpflichtet, eine Steuer in Höhe von 5 % der Übernachtungskosten abzuführen. Ausgenommen sind u.a. Parkplatzgebühren.
Der Betreiber oder die Betreiberin des Beherbergungsbetriebes hat die Steuer zu entrichten. Mit der Steuer belastet werden sollen die Übernachtenden, die die Steuer zusammen mit dem Übernachtungsentgelt an den Beherbergungsbetrieb zu zahlen haben.
Daher ist leider eine Anpassung der Übernachtungskosten erforderlich.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://www.stralsund.de/buerger/rathaus/verwaltung/Aemteruebersicht/kaemmereiamt/Abteilung_Steuern/uebernachtungssteuer_faq/